Künstlervereinbarung
Stand: 2025
Gilt für alle Künstler und Produzenten, die Musik bei freemukke einreichen.
1. Präambel
freemukke ist ein GEMA-freies Online-Radio, das sich zum Ziel gesetzt hat, unabhängige Künstler zu unterstützen und ihnen eine faire Vergütung ab dem ersten Hörer zu ermöglichen.
Mit dem Hochladen eines Songs akzeptiert der Künstler die nachstehenden Bedingungen.
2. Begriffsbestimmungen
„Künstler“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Musik bei freemukke einreicht, unabhängig davon, ob sie diese selbst eingespielt, produziert oder mittels KI erstellt hat.
„Werk“ bezeichnet den eingereichten Song einschließlich aller zugehörigen Metadaten (Titel, Künstlername, Cover, Genre).
„KI-unterstütztes Werk“ bezeichnet Musik, die teilweise unter Mithilfe von Künstlicher Intelligenz erzeugt wurde.
3. Rechte an den Werken
Der Künstler bestätigt, dass er:
- alleiniger Rechteinhaber des eingereichten Werkes ist,
- keine Rechte Dritter verletzt,
- alle notwendigen Nutzungsrechte besitzt, um das Werk öffentlich aufführen und verbreiten zu lassen.
Der Künstler behält sämtliche Urheber- und Eigentumsrechte an seinem Werk.
4. Einräumung von Nutzungsrechten an freemukke
Der Künstler räumt freemukke ein einfaches, kostenloses, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein, das folgende Punkte umfasst:
- öffentliche Wiedergabe des Werkes im freemukke-Radio
- Abruf und Darstellung auf freemukke.de
- Anzeige des Werkes in Playlists, Playern, Senderübersichten und Künstlerprofilen
- Verwendung von Titeln, Namen und Covern zur Darstellung im System
- Speicherung, Archivierung und technische Bearbeitung (z. B. Lautstärkeanpassung)
- Nutzung in automatisierten Benachrichtigungen an den Künstler
- Nutzung in Social-Media-Share-Funktionen für Hörer und Künstler
- Verwendung in Statistiken, Höreranalysen und Auszahlungsübersichten
Diese Rechte enden, sobald der Künstler sein Werk durch schriftliche Mitteilung (E-Mail genügt) löschen lässt. Bereits erfolgte Auswertungen bleiben Bestandteil des Systems.
5. GEMA-Freiheit
Der Künstler bestätigt verbindlich:
- Das Werk ist GEMA-frei.
- Es wurde kein geschütztes Material anderer Künstler genutzt (z. B. Samples, Loops, Melodien, Texte).
- Das Werk ist weltweit frei von Ansprüchen von Verwertungsgesellschaften (GEMA, SUISA, BMI, ASCAP usw.).
Bei falschen Angaben haftet der Künstler in voller Höhe und stellt freemukke von sämtlichen Ansprüchen frei.
6. Vergütung (fairPay-Modell)
freemukke vergütet Werke anhand der tatsächlichen Hörerzahlen im Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel. Die Vergütung erfolgt nach den folgenden Bestimmungen.
6.1 fairPay-Grundsätze
- Rein menschlich produzierte Werke erhalten eine von freemukke festgelegte Vergütung pro Hörer (z.B. 0,10 €).
- Bei produzierten Werken, bei denen KI einen Anteil hat, kann die Vergütung entsprechend angepasst werden.
- Der Künstler gibt bei Upload eines Werkes die KI-Beteiligung seiner Einschätzung nach in Prozent an.
- Die Vergütung erfolgt ausschließlich auf Basis technischer Hörerabrufe im Livestream, wie sie durch das freemukke-System erfasst werden.
- Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Sendezeiten, Häufigkeiten oder die Aufnahme in eine Rotation.
6.2 fair-Cap (Maximalvergütung pro Werk)
- Für jedes Werk gilt eine maximale Vergütung („fairCap“) pro Song, die von freemukke festgelegt wird.
- Sobald ein Werk den fairCap erreicht hat, wird es aus der vergüteten Rotation entfernt.
- freemukke kann den fairCap jederzeit dynamisch anpassen; Änderungen wirken nur für zukünftige Vergütungszeiträume.
- Der Künstler erkennt an, dass der fairCap notwendig ist, um eine faire Verteilung der vorhandenen Mittel zu gewährleisten.
6.3 fair-Time (Upload-Sperre nach Erreichen des fair-Caps)
- Sobald ein Werk den fair-Cap erreicht hat, tritt für den Künstler eine Upload-Sperre („fairTime“) ein.
- Während der fairTime darf der Künstler
- kein neues Werk hochladen und
- das gleiche Werk nicht erneut einreichen.
- Die Dauer der fairTime wird von freemukke festgelegt und kann dynamisch angepasst werden.
- Die fairTime gilt pro Künstler, nicht pro Werk.
- Die fairTime dient dem Zweck, eine faire Verteilung der Vergütungsmittel zu ermöglichen und eine Überlastung durch sehr populäre Künstler zu verhindern.
- Nach Ablauf der FairTime kann der Künstler entweder ein neues Werk hochladen oder ein bereits eingereichtes Werk erneut für die Ausspielung freigeben.
6.4 Abrechnung und Auszahlung
- Die Abrechnung erfolgt in von freemukke festgelegten Intervallen, die nach Bedarf angepasst werden können.
- Die Auszahlung erfolgt ab einem von freemukke festgelegten Mindestbetrag, der jederzeit angepasst werden kann.
- Auszahlungen erfolgen nur, wenn ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind; freemukke ist nicht verpflichtet, Vergütungen vorzufinanzieren.
- Ein Anspruch auf sofortige Auszahlung besteht nicht.
- Nicht ausgezahlte Beträge werden in den nächsten Abrechnungszeitraum übernommen.
- Die Auszahlung kann ausgesetzt oder verzögert werden, wenn technische Probleme, Zahlungsausfälle oder rechtliche Klärungen vorliegen.
- Vergütungsregelung bei fehlendem Guthaben: Ist zum Zeitpunkt der Einspielung kein ausreichendes Guthaben im freemukke-Vergütungstopf vorhanden, wird die Vergütung für diese Einreichung auf 0,00 € gesetzt. Ein Anspruch auf nachträgliche Vergütung entsteht nicht.
6.5 Transparenz
freemukke stellt dem Künstler über geeignete Systeme folgende Informationen zur Verfügung:
- Anzahl der Hörer
- Einstufung des Werkes (menschlich / KI)
- aktueller Vergütungsstand
- Erreichen des fairCaps
- Beginn und Ende der fairTime
- Information über ausstehende Auszahlungen
- relevante Änderungen der Rahmenbedingungen
6.6 Ausschluss und Sperrung der Vergütung
freemukke behält sich das Recht vor, Vergütungen ganz oder teilweise zu sperren oder auszuschließen, wenn:
- unrichtige Angaben gemacht wurden,
- das Werk nicht GEMA-frei ist,
- Hörerzahlen manipuliert oder künstlich erzeugt wurden,
- gegen die KI-Regeln oder Upload-Bestimmungen verstoßen wurde,
- rechtliche Probleme auftreten,
- eine Klärung oder Untersuchung stattfindet.
7. Einreichungsregeln für Werke (menschlich produziert und unter Mithilfe von KI)
- Der Künstler darf nur so viele Werke einreichen, wie es den jeweils aktuell gültigen freemukke-Bestimmungen entspricht. Die zulässige Anzahl kann jederzeit dynamisch angepasst werden.
- Der Künstler verpflichtet sich, beim Upload anzugeben, ob das Werk menschlich produziert oder unter Mithilfe von KI produziert wurde. Bei KI-generierten Werken ist der entsprechende Anteil über den Slider verbindlich anzugeben.
- Für Werke, die Mithilfe von KI produziert wurden, gilt zusätzlich:
a) der Anteil der Mithilfe der KI ist verbindlich anzugeben
b) Der Künstler bestätigt, dass das Werk durch einen eigenen kreativen Prozess entstanden ist und die KI nur unterstützenden Charakter hat
c) der Upload von KI-generierten Werken, wie sie von Plattformen für KI-Musikproduktion erzeugt werden (wie Suno AI oder Udio u.a.) ist auf freemukke nicht gestattet - freemukke behält sich vor, Werke – unabhängig von ihrer Produktionsweise – abzulehnen, zu löschen oder zu sperren, wenn sie gegen die Bestimmungen oder rechtliche Vorgaben verstoßen, technisch ungeeignet sind oder das System unverhältnismäßig belasten.
8. Inhalte & Qualität
Der Künstler bestätigt, dass:
- das Werk keine illegalen, diskriminierenden, extremistischen, gewaltverherrlichenden oder beleidigenden Inhalte enthält;
- das Werk technisch geeignet ist (MP3, ausreichende Qualität);
- das Genre korrekt gewählt wird.
freemukke behält sich das Recht vor, Werke abzulehnen oder zu entfernen, die gegen diese Bedingungen verstoßen.
9. Haftung & Freistellung
Der Künstler haftet für die Richtigkeit aller gemachten Angaben und stellt freemukke von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die durch falsche oder unvollständige Angaben entstehen – insbesondere bei:
- unzutreffenden Angaben zur GEMA-Freiheit,
- oder der Freiheit von Ansprüchen oder Rechten anderer Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA, SUISA, AKM, SACEM, PRS, BMI, ASCAP),
- Urheberrechtsverletzungen,
- fehlenden Nutzungsrechten,
- AI-Voice-Cloning ohne Genehmigung,
- oder sonstigen Rechtsverstößen.
10. Datenschutz
freemukke speichert:
- Kontaktdaten des Künstlers
- Songdaten
- Hörerstatistiken
- Abrechnungsdaten
Diese Daten werden ausschließlich zur Vergütung, Abrechnung, Kommunikation und technischen Bereitstellung genutzt.
Eine Weitergabe findet nicht statt, außer sie ist gesetzlich erforderlich oder dient der Auszahlung.
11. Kündigung & Löschung von Werken
Der Künstler kann jederzeit:
- seine Teilnahme beenden,
- seine Werke löschen lassen,
- seinen Zugang sperren lassen.
freemukke behält sich ebenfalls vor, Werke zu löschen, wenn:
- sie gegen Gesetze verstoßen,
- unpassend für das Programm sind,
- wenn festgestellt wird, dass das Werk ganz oder teilweise GEMA-pflichtig ist oder nicht weltweit frei von Ansprüchen oder Rechten von Verwertungsgesellschaften (wie etwa GEMA, SUISA, AKM, SACEM, PRS, BMI oder ASCAP) ist.
- KI-Regeln verletzt werden,
- technische Probleme auftreten.
12. Schlussbestimmungen
- Änderungen der Vereinbarung werden dem Künstler mitgeteilt.
- Die Teilnahme an freemukke ist freiwillig.
- Durch Hochladen eines Werkes akzeptiert der Künstler diese Bedingungen.
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Kassel.